Belia Seniorenresidenz Horst

Hinweise zu Besuchen ab 09.11.2020 in stationären Pflegeeinrichtungen

Liebe Angehörige, sehr geehrte Betreuende,

im Zuge der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (CoronaAVPflegeundBesuche) vom 04.11.2020, werden ab dem 09.11.2020 die Besuche unserer Bewohner weiterhin in etwas gelockerter Form möglich sein. 

Trotz der Freude darüber, dass unsere Bewohnerinnen und Bewohner damit wieder etwas mehr am sozialen Leben teilnehmen können, bitten wir Sie zum Schutz der Gesundheit der Senioren und Seniorinnen, Ihrer eigenen Gesundheit sowie der Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Hygienevorschriften vor Ort zu beachten.

Gemäß der Anforderungen der Allgemeinverfügung und in Abstimmung mit den örtlichen Behörden haben unter größtmöglicher Anstrengung alle Belia Seniorenresidenzen ein eigenes Besuchskonzept erstellt. Dieses ist maßgebend für den Aufenthalt von Besuchern in unseren Einrichtungen.

  • Jeder Bewohner darf von max. 2 Personen gleichzeitig besucht werden, jedoch müssen diese zwei Besucher aus einem Haushalt stammen.
  • Jeder Bewohner darf insgesamt zwei Besuche am Tag in Empfang nehmen.
  • Vor jedem Besuch muss in der Einrichtung ein Symptom-Monitoring jedes Besuchers gemäß der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (inkl. Temperaturmessung) zur Prüfung auf eine mögliche Ansteckungsgefahr durchgeführt und dokumentiert werden. 
  • Sollten bei dem Symptom-Monitoring eindeutige Covid-19 Symptome festgestellt werden und es kann kein PoC-Test gemäß TestV durchgeführt werden, darf die zuständige Einrichtungsleitung den Zutritt untersagen.
  • Die eindeutige Handhabung zur Anwendung der PoC-Tests kann Ihnen die zuständige Einrichtungsleitung und/ oder Pflegedienstleitung anhand des Testkonzepts erläutern.
  • Anschließend wird jeder Besucher zu den Hygienevorgaben belehrt. Grundsätzlich sind dabei die gründliche Händedesinfektion, das Tragen von Mund-Nase-Bedeckung und der Mindestabstand von 1,5m zu beachten.
  • Eine Eintragung in das Besuchsregister ist notwendig, um eine mögliche Infektionskette nachvollziehen zu können.
  • Besuche sind in den eigens dafür eingerichteten Begegnungsstätten möglich.
  • Besuche sind auch in den Bewohnerzimmern möglich. Dabei sind die Besuchenden für die Einhaltung des Infektionsschutzes verantwortlich. Wir bitten Sie dringendst, dies auch zu tun.
  • Beim Verlassen der Einrichtung bitten wir Sie, sich eigenverantwortlich an die Regelungen der Coronaschutzverordnung für den öffentlichen Bereich zu halten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Belia Seniorenresidenzen leisten (besonders derzeit) Außergewöhnliches, damit unsere Bewohner sich zu jeder Zeit wohlfühlen.

Sie als Angehörige und/oder Betreuer sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Lebens der Senioren und können unter Beachtung der Hygienevorschriften einen sehr wertvollen Beitrag leisten. Nur gemeinsam sind wir dazu in der Lage, uns gegenseitig vor weiteren Infektionen zu schützen und diese Ausnahmesituation bestmöglich zu bewältigen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

(Stand: 09.11.2020)

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