Preisübersicht
Entgelte für die teilstationäre Pflege
Stand: 15.10.2023
Leistungen | Pflegegrad | ||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
Pflege & Betreuung | 77,42 € | 81,49 € | 85,56 € | 89,64 € | 93,71 € |
Unterkunft | 12,41 € | 12,41 € | 12,41 € | 12,41 € | 12,41 € |
Verpflegung | 9,55 € | 9,55 € | 9,55 € | 9,55 € | 9,55 € |
Invest.-Kosten (*) | 24,00 € | 24,00 € | 24,00 € | 24,00 € | 24,00 € |
Ausbildungsumlage PflBG | 7,14 € | 7,14 € | 7,14 € | 7,14 € | 7,14 € |
Gesamtentgelt (täglich) | 130,52 € | 134,59 € | 138,66 € | 142,74€ | 146,81 € |
(*) Bei dem Wert Invest.-Kosten gemäß § 82 Absatz 3 SGBXI handelt es sich um einen vorläufigen Wert. Der finale Wert ergibt sich aus dem Festsetzungsbescheid des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Bei der ausschließlichen, nicht nur vorübergehenden Ernährung über eine PEG-Sonde unter Einschluss der Flüssigkeitsversorgung wird das Entgelt für die Verpflegung um ein Drittel gemindert, sofern der Sachkostenaufwand für die Sonderernährung von anderen Kostenträgern übernommen wird.
Weiterführende Informationen
Leistungen der Pflegekasse
Bei vorliegender Einstufung in einen der fünf Pflegegrade durch Ihre zuständige Pflegekasse übernimmt diese einen monatlichen Betrag von maximal:
689,00 € im Pflegegrad 2
1.298,00 € im Pflegegrad 3
1.612,00 € im Pflegegrad 4
1.995,00 € im Pflegegrad 5
Wissenswert: Der Anspruch auf Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige) oder Pflegesachleistungen (bei häuslicher Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst) bleibt auch bei Nutzung der Tagespflege erhalten.
Transferservice
Der Transferservice umfasst die Beförderung des Tagespflegegastes zur Einrichtung und nach Hause.
Folgende Fahrten bieten wir an:
- Einfache Fahrt bis 3 km: 10,00 €
- Einfache Fahrt bis 10 km: 14,00 €
- Einfache Fahrt bis 15 km: 18,00 €
- Einfache Fahrt ab 15 km: 18,00 € zzgl. 1,80 € pro km
Jeweiliger Zuschlag für einfache Fahrt mit Rollstuhl Tarifzone 1 und 3: 7,00 €
Jeweiliger Zuschlag für einfache Fahrt mit Rollstuhl Tarifzone 2: 6,00 €
Jeweiliger Zuschlag für einfache Fahrt mit Rollstuhl Tarifzone 4: 7,00 € zzgl. 2,20 € pro km
Sozialhilfe
Sollten eigene Mittel nicht ausreichen, den Tagespflegeplatz zu finanzieren, kann eine weitere Kostenübernahme beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.
Sonstige Zusatzleistungen
Zusatzleistungen sind besondere Komfortleistungen bei der Unterkunft und Verpflegung, sowie zusätzliche pflegerische oder betreuende Leistungen, die durch die Bewohnerin / den Bewohner individuell wählbar sind. Ihre Vergütung ist nicht bereits durch die regulären Entgelte für Unterkunft und Verpflegung, Pflegeleistungen oder Investitionsfolgekosten abgegolten. Diese Leistungen sind bei Inanspruchnahme gesondert zu vereinbaren und abzurechnen.
Nähere Einzelheiten erhalten Sie bei unseren Mitarbeitern in der Verwaltung.
Preisübersicht als PDF
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