Preisübersicht
Entgelte für die stationäre Pflege
Stand: 01.01.2024
Leistungen | Pflegegrad | ||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
Pflege & Betreuung | 55,36 € | 70,98 € | 87,15 € | 104,02 € | 111,58 € |
abzgl. Leistungen Pflegekasse | -4,11 € | -25,31 € | -41,49 € | -58,35 € | -65,91 € |
Eigenanteil (Pflege & Betreuung) | 51,25 € | 45,67 € | 45,67 € | 45,67 € | 45,67 € |
Unterkunft | 22,46 € | 22,46 € | 22,46 € | 22,46 € | 22,46 € |
Verpflegung | 17,30 € | 17,30 € | 17,30 € | 17,30 € | 17,30 € |
Invest.-Kosten | 25,87 € | 25,87 € | 25,87 € | 25,87 € | 25,87 € |
Ausbildungsumlage PflBG | 5,28 € | 5,28 € | 5,28 € | 5,28 € | 5,28 € |
Gesamtentgelt (täglich) | 122,16 € | 116,58 € | 116,58€ | 116,58€ | 116,58€ |
Gesamtentgelt (monatlich) | 3.716,11 € | 3.546,36 € | 3.546,36 € | 3.546,36 € | 3.546,36 € |
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Bei der ausschließlichen, nicht nur vorübergehenden Ernährung über eine PEG-Sonde unter Einschluss der Flüssigkeitsversorgung wird das Entgelt für die Verpflegung um ein Drittel gemindert, sofern der Sachkostenaufwand für die Sonderernährung von anderen Kostenträgern übernommen wird.
Weiterführende Informationen
Leistungen der Pflegekasse
Bei vorliegender Einstufung in einen der fünf Pflegegrade durch Ihre zuständige Pflegekasse übernimmt diese einen monatlichen Pauschalbetrag von maximal:
125,00 € im Pflegegrad 1 (entspricht täglich 4,11 €)
770,00 € im Pflegegrad 2 (entspricht täglich 25,31 €)
1.262,00 € im Pflegegrad 3 (entspricht täglich 41,49 €)
1.775,00 € im Pflegegrad 4 (entspricht täglich 58,35 €)
2.005,00 € im Pflegegrad 5 (entspricht täglich 65,91 €)
Pflegewohngeld
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Pflegebedürftige, sollten die Mittel nicht ausreichen, um den Heim-/Pflegeplatz zu finanzieren, in Form einer Förderung. Gern unterstützen wir Sie beider Klärung offener Fragen sowie bei der Bearbeitung notwendiger Formalitäten.
Sozialhilfe
Sollten eigene Mittel nicht ausreichen, den Heim-/Pflegeplatz zu finanzieren, kann eine weitere Kostenübernahme beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.
Sonstige Zusatzleistungen
Zusatzleistungen sind besondere Komfortleistungen bei der Unterkunft und Verpflegung, sowie zusätzliche pflegerische oder betreuende Leistungen, die durch die Bewohnerin / den Bewohner individuell wählbar sind. Ihre Vergütung ist nicht bereits durch die regulären Entgelte für Unterkunft und Verpflegung, Pflegeleistungen oder Investitionsfolgekosten abgegolten. Diese Leistungen sind bei Inanspruchnahme gesondert zu vereinbaren und abzurechnen.
Nähere Einzelheiten erhalten Sie bei unseren Mitarbeitern in der Verwaltung.
Preisübersicht als PDF
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