Das Heimgesetz garantiert älteren, pflegebedürftigen oder behinderten Menschen, die in einem Heim leben, dass sie in Angelegenheiten des Heimbetriebes mitwirken dürfen. Diese Mitwirkung geschieht grundsätzlich durch die Bildung von Heimbeiräten, deren Mitglieder dann die Interessen und Belange der Bewohnerinnen und Bewohner vertreten.
Der Heimbeirat wird für eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt. Am 03. August 2022 war es in der Belia Seniorenresidenz Schalke wieder einmal so weit, der neue Heimbeirat wurde laut den Statuten der Heimmitwirkungsverordnung in gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt.
Im Vorfeld der Wahl konnten sich Bewohnerinnen und Bewohner durch Aushänge über die Kandidaten, die sich freundlicherweise zur Verfügung gestellt hatten, informieren. Am Wahltag konnten 62 % der Bewohnerinnen und Bewohner zur Stimmabgabe motiviert werden.
Am nächsten Tag wurden die gewählten Vertreter verkündet und das Ergebnis in der ganzen Einrichtung zur Einsicht ausgehängt. In der darauffolgenden konstituierenden Sitzung wählte der neue Heimbeirat einstimmig die Bewohnerin Frau Waldvogel zur 1. Vorsitzenden, die Bewohnerin Frau Esch zur 2. Vorsitzenden.
Wir wünschen dem neuen Heimbeirat viel Erfolg bei seiner zukünftigen Arbeit!
Glück auf!
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